Jahresabrechnung 2020
Die Ablesungen der Zählerstände für Strom, Gas und Wasser durch das Personal der Stadtwerke sind so gut wie abgeschlossen. Alle Kunden, die eine Ablesekarte erhalten haben und ihre Stände noch nicht gemeldet haben, werden gebeten dies umgehend nachzuholen.
Dies betrifft auch Kunden, die von anderen Strom- oder Gasanbietern beliefert werden. Bitte melden Sie Ihre Zählerstände über unsere Homepage (www.stadtwerke-feuchtwangen.de, Rubrik Kundenservice), per Mail oder mit der Ablesekarte spätestens bis zum 31. Dezember 2020!
Eine rechtzeitige Abgabe von Zählerständen ist auch in Ihrem Interesse, denn sollten uns keine oder unplausible Zählerstände vorliegen werden die Werte rechnerisch ermittelt. Rechnungskorrekturen aufgrund späterer Reklamation der Schätzergebnisse sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die geschätzten Werte unverhältnismäßig von den tatsächlichen Mengen abweichen.
Hinweis zur Mehrwertsteuersenkung im Jahr 2020: Die Einhaltung der Ablesefrist ist bei vielen Lieferanten die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des gesenkten Mehrwertsteuersatzes. Eine verspätete Ablesung kann dazu führen, dass Sie die vollen Mehrwertsteuersätze verrechnet bekommen.
Die Rechnungen werden voraussichtlich Ende Januar 2021 verschickt. Wir möchten Sie bitten, von telefonischen Nachfragen zum Rechnungsversand abzusehen.